Der Kategorien "Tschungel"


Fahrzeugkategorie Berechtigung Mindestalter Info
Motorräder mit einer Leistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.20 kW/Kg. A1, B1, F, G, M

18 Jahre

A

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0.20 kW/Kg. A1, B1, F, G, M

ab 20 Jahre

A

Motorwagen oder dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 Kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 Kg mitgeführt werden

sowie

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 Kg nicht übersteigt.

B1, F, G, M

17 Jahre

B

Motorwagen - ausgenommen jene der Kat D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 Kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 Kg mitgeführt werden B, B1, C, F, G, M

18 Jahre

 

Grenzüberschreitender Verkehr: 21 Jahre (mit Ausnahmen)

C

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 Kg mitgeführt werden. B, B1, C1, D1, F, G, M

21 Jahre

D

Fahrzeugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen. C1E*, DE*, D1E*

17 Jahre

BE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg. BE, C1E, DE10*, D1E*

18 Jahre

CE

Unterkategorien
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW. F, G, M

16 Jahre: < 125 ccm / 11 kW

 

15 Jahre; < 50 ccm / 4 kW

A1

Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 Kg. F, G, M, sowie Motorschlitten

17 Jahre

B1

Motorwagen - ausgenommen jede der Kat. D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 Kg, aber nicht mehr als 7500 Kg; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 Kg mitgeführt werden.  B, B1, F, G, M 18 Jahre C1
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 Kg mitgeführt werden. B, B1, C1, F, G, M 21 Jahre D1
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12'000 Kg nicht übersteigt. BE, D1E*, DE* 18 Jahre C1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg, sofern das Gesamtgewicht 12'000 Kg nicht übersteigt und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird. BE, C1E, DE* 21 Jahre D1E
Spezialkategorien

Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.

Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren bis 45 km/h sowie Motorkarren und land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

G, M

18 Jahre

 

16 Jahre

F

Land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge. M

14 Jahre

nur Theorieprüfung

G

Motorfahrräder  

14 Jahre

nur Theorieprüfung

M

* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug

 

(Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt Rock'n'Drive keine Verantwortung)