Fahrzeugkategorie | Berechtigung | Mindestalter | Info | |
Motorräder mit einer Leistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.20 kW/Kg. | A1, B1, F, G, M |
18 Jahre |
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Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0.20 kW/Kg. | A1, B1, F, G, M |
ab 20 Jahre |
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Motorwagen oder dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 Kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 Kg mitgeführt werden sowie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 Kg nicht übersteigt. |
B1, F, G, M |
17 Jahre |
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Motorwagen - ausgenommen jene der Kat D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 Kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 Kg mitgeführt werden | B, B1, C, F, G, M |
18 Jahre
Grenzüberschreitender Verkehr: 21 Jahre (mit Ausnahmen) |
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Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 Kg mitgeführt werden. | B, B1, C1, D1, F, G, M |
21 Jahre |
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Fahrzeugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen. | C1E*, DE*, D1E* |
17 Jahre |
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Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg. | BE, C1E, DE10*, D1E* |
18 Jahre |
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Unterkategorien | ||||
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW. | F, G, M |
16 Jahre: < 125 ccm / 11 kW
15 Jahre; < 50 ccm / 4 kW |
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Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 Kg. | F, G, M, sowie Motorschlitten |
17 Jahre |
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Motorwagen - ausgenommen jede der Kat. D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 Kg, aber nicht mehr als 7500 Kg; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 Kg mitgeführt werden. | B, B1, F, G, M | 18 Jahre | C1 | |
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 Kg mitgeführt werden. | B, B1, C1, F, G, M | 21 Jahre | D1 | |
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12'000 Kg nicht übersteigt. | BE, D1E*, DE* | 18 Jahre | C1E | |
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg, sofern das Gesamtgewicht 12'000 Kg nicht übersteigt und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird. | BE, C1E, DE* | 21 Jahre | D1E | |
Spezialkategorien | ||||
Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren bis 45 km/h sowie Motorkarren und land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. |
G, M |
18 Jahre
16 Jahre |
F |
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Land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge. | M |
14 Jahre nur Theorieprüfung |
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Motorfahrräder |
14 Jahre nur Theorieprüfung |
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* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug
(Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt Rock'n'Drive keine Verantwortung)
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